"In dem Nacht-und-Nebel-Erlaß vom 7.12.1941
wurde angeordnet, aus den besetzten Gebieten alle Menschen, die
verdächtig waren, Widerstand gegen das Deutsche Reich oder
gegen die deutsche Besatzungsmacht zu leisten, festzunehmen und
sie über die Grenze nach Deutschland zu bringen.
"
[Quelle ]
Die Verhafteten sollten nicht in ihrem Heimatland angeklagt und
verurteilt werden. Ihre Angehörigen durften über ihren
Aufenthaltsort keine Auskunft erhalten. In vielen Fällen
wurden die Gefangenen ohne Gerichtsverfahren in ein Konzentrationslager
überführt.
Die Anordnung des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) vom 14. September 1944 selektierte die "germanischen" NN-Gefangenen und ordnete deren Einweisung in das KZ Natzweiler an. In diesem Lager wurde ein besonderes "Forschungsprogramm" betrieben: Im August 1943 war in einem Nebengebäude des ehemaligen Hotelkomplexes Struthof eine Gaskammer eingerichtet worden. Es sind mindestens 130 Häftlinge für eine "Skelettsammlung" des anatomischen Instituts der Universität Straßburg hingerichtet worden.