Der Inhalt eines Internetauftritts soll vermittelt werden und erreichbar sein, deswegen stellt man Informationen in das freie Datennetz. Keinem Interessierten sollen die gewünschten Informationen verborgen oder unerreichbar bleiben.
Ausgeschlossen sind schon manche "normale" Benutzer, weil ihre älteren Rechner und Browser die Seiten nicht (richtig) darstellen können; im günstigsten Fall zerfällt das Erscheinungsbild - im schlimmsten Fall kommt die Meldung: "Diese Seite ist nur mit dem Browser XYZ ab der neuesten Version zu sehen." Und nicht jeder findet das, wonach er sucht, weil manchmal die Navigation nicht verständlich strukturiert oder der Text nicht übersichtlich gegliedert ist.
Noch mehr ausgeschlossen werden alle Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, wie Ältere und Behinderte.
Beispiele:
Das SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vom 1. Juli 2001 und das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 1. Mai 2002 haben die Rechtsgrundlagen für Behinderte wesentlich verbessert. Unter den weitreichenden Auswirkungen mag als Beispiel der Anspruch eines Gehörlosen auf die Gebärdensprache dienen.
In Bezug auf das Internet wurden alle Bundesbehörden und Bundeskörperschaften verpflichtet, ihre Internetseiten bis zum 31. Dezember 2005 barrierefrei zu machen. Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben ähnliche Gesetze verabschiedet. In Schleswig-Holstein lautet beispielsweise der §12 des LBGG (Landesbehindertengleichstellungsgesetz):
"Die Träger der öffentlichen Verwaltung gestalten
ihre Internetseiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten
grafischen Oberflächen technisch so, dass behinderte Menschen sie
nutzen können.
"
In den USA existiert ein entsprechendes Gesetz schon seit 1990 ("Americans-with-Disabilities-Act - ADA") und hat auch Geltung für Privatunternehmen. Leider gibt es in Deutschland keine bindende Verpflichtung für die Privatwirtschaft.
Umso mehr sollten Beispiele im Internet Beachtung finden, bei denen mit freiwilligem Engagement Seiten erstellt werden, die die Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigen.
Durch Einsatz von CSS (Cascaded Style Sheets) wurde bei diesen Seiten die völlige Trennung von Darstellung und Inhalt erreicht. Das ermöglicht die Betrachtung und Navigation mit einer Vielzahl von Browsern, Bildschirmgrößen und -einstellungen und den Einsatz alternativer Technologien.
So ist der Inhalt auch mit einem reinen Textbrowser, einem Sprachausgabeprogramm, einer Braillezeile oder mit reiner Tastaturbedienung erreichbar und navigierbar. Die Schriftgrößen sind frei wählbar. Auch abgeschaltetes Javascript und CSS ist kein Hindernis.
Mit den Links zu Web-Robotern der W3C und Bobby können die Seiten online überprüft werden.
Die Macher der Seiten haben sich Mühe gegeben, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Sie sind dankbar für jeden Hinweis auf Unzulänglichkeiten inhaltlicher oder formeller Art. Mit dem eigenen Mail-Programm können Sie jederzeit Verbindung aufnehmen. Kontakt